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Keine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht
Mit einer Patientenverfügung können Patienten verbindlich regeln, in wie weit sie behandelt werden möchten und ab wann sie dieses nicht mehr wünschen. Doch wer ganz sicher gehen will, dass sein Wille in jedem Fall respektiert wird, kommt ohne Vorsorgevollmacht nicht aus, die eine Vertrauensperson dazu ermächtigt, Entscheidungen zu treffen
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